Forensische Blutalkoholbestimmung
Die Blutalkoholbestimmungen werden gemäß Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration im Blut (BAK) für forensische Zwecke (2007) nach 2 Methoden unter Einhaltung vorgegebener Qualitätsparameter durchgeführt.
Service für Alkoholbestimmung im Blut auffällig gewordener Verkehrsteilnehmer (§ 24a StVG):
- die Möglichkeit persönlicher Übergabe der Blutprobe im Labor
- Bearbeitung und Ergebnismitteilung innerhalb von 2 Werktagen
- Ergebnismitteilung auf telefonische Anfrage oder per Fax
- Im dringlichen Ausnahmefall kann eine Sofortbestimmung des forensischen Blutalkohols durchgeführt werden, wenn die Probe werktags in der Zeit von 7:00 bis 10:00 Uhr im Blutalkohollabor eingeht.
- Begleitstoffanalyse und Begutachtung von Nachtrunkbehauptungen
- Bestimmung anderer flüchtiger Substanzen