INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN

Forensische Blutalkoholbestimmung

Die  Blutalkoholbestimmungen werden gemäß Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration im Blut (BAK) für forensische Zwecke (2007) nach 2 Methoden unter Einhaltung vorgegebener Qualitätsparameter durchgeführt.

Service für Alkoholbestimmung im Blut  auffällig gewordener Verkehrsteilnehmer (§ 24a StVG):

  • die Möglichkeit persönlicher Übergabe der Blutprobe im Labor
  • Bearbeitung und Ergebnismitteilung innerhalb von 2 Werktagen
  • Ergebnismitteilung auf telefonische Anfrage oder per Fax
  • Im dringlichen Ausnahmefall kann eine Sofortbestimmung des forensischen Blutalkohols durchgeführt werden, wenn die Probe werktags in der Zeit von 7:00 bis 10:00 Uhr im Blutalkohollabor eingeht.
     
  • Begleitstoffanalyse und Begutachtung von Nachtrunkbehauptungen
  • Bestimmung anderer flüchtiger Substanzen
     

Letzte Änderung: 14.08.2018 - Ansprechpartner:

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