Toxikologische Analytik für die Hirntod-Diagnostik
Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes fordern im Punkt. 1.2. den Ausschluss von Intoxikationen und zentralwirksamen Medikamenten. Die notwendigen toxikologisch-chemischen Untersuchungen durch zeitnahe Untersuchungen sichergestellt.
Die Untersuchungen umfassen:
- quantitative Bestimmungen relevanter Wirkstoffe
- Analysen gemäß Empfehlungen der GTFCh für die toxikologische Analytik im Rahmen der Hirntod-Feststellung
- „general unknown“ - Screening auf zentralwirksame Substanzen
Untersuchungsmaterial: 10 ml Vollblut oder 5 ml Serum und 10 ml Urin für Suchanalysen
Links zur Information: