Gewaltopferschutzambulanz
Die Gewaltopferschutzambulanz bietet Gewaltopfern eine "gerichtsfeste" Dokumentation bzw. Begutachtung der Verletzungen unabhängig von einer polizeilichen Anzeige an. Gegebenenfalls kann dabei auch eine rechtsmedizinische Spurensicherung oder die sachgerechte Entnahme von Blut-, Urin- oder Haarproben erfolgen. Diese Maßnahmen sind für die Aufklärung und juristische Bewertung von Gewalttaten (insbesondere bei häuslicher Gewalt und bei Kindesmisshandlung) unverzichtbar.
Die Untersuchung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte, die über umfangreiche Erfahrungen in der Dokumentation, Beurteilung und Interpretation von Verletzungen durch fremde Gewalteinwirkung verfügen. Die Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin stehen auch für eine Beratung und Weiterbildung ärztlicher Kollegen auf diesem sensiblen medizinischen Tätigkeitsfeld zur Verfügung.
Telefonische Kontaktaufnahme:
Werktags von 07.30 - 16.00 Uhr: 0391/6715843
Außerhalb dieser Zeiten ist der diensthabende Rechtsmediziner über 0391/6701 erreichbar.